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Immobilie geerbt — was tun? Der komplette Leitfaden 2026

Eine geerbte Immobilie stellt Erben vor viele Fragen: Einziehen? Vermieten? Verkaufen? Und was ist mit Erbschaftsteuer, Spekulationsfrist und Erbengemeinschaft? Dieser Leitfaden gibt Ihnen eine strukturierte Übersicht aller Optionen und wichtiger Fristen.

⚠ Rechtlicher Hinweis Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Steuerliche Regelungen (Erbschaftsteuer, Spekulationsfrist) sind komplex und hängen vom Einzelfall ab. Bitte konsultieren Sie für Ihren konkreten Fall einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt für Erbrecht.

Die drei Optionen nach einer Immobilienerbschaft

Option 1 — Selbst einziehen

Wenn Sie die geerbte Immobilie als Hauptwohnsitz selbst nutzen, kann Erbschaftsteuerbefreiung greifen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG für Kinder, § 13 Abs. 1 Nr. 4a für Ehegatten). Voraussetzungen: Einzug innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall, selbst bewohnen für mindestens 10 Jahre, Wohnimmobilie (keine Gewerbeimmobilie). Die maximale steuerfreie Wohnfläche für Kinder beträgt 200 m².

⚠ Rechtlicher Hinweis Die Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und wird vom Finanzamt im Einzelfall geprüft. Lassen Sie sich vor dem Einzug steuerlich beraten.

Option 2 — Vermieten als Kapitalanlage

Die Immobilie wird im Bestand gehalten und vermietet. Mieteinnahmen sind steuerpflichtig (§ 21 EStG — Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Gleichzeitig können Sie Abschreibungen (AfA nach § 7 EStG), Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten steuerlich geltend machen. Sanierungsmaßnahmen können als Werbungskosten oder Herstellungskosten absetzbar sein.

Option 3 — Verkaufen

Wenn keine Eigennutzung geplant ist und/oder mehrere Erben beteiligt sind, ist der Verkauf oft die praktischste Lösung. Wichtig für die Spekulationssteuer: Die 10-Jahres-Frist des § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte) beginnt beim Erbe ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers — nicht ab dem Erbfall. Hat der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt (im Todesjahr und den zwei Vorjahren), ist der Verkauf steuerfrei.

Wichtige Fristen im Überblick

  • 6 Wochen: Ausschlagungsfrist — das Erbe kann beim Nachlassgericht ausgeschlagen werden (§ 1944 BGB)
  • 3 Monate: Anzeigepflicht beim zuständigen Finanzamt (§ 30 ErbStG)
  • 6 Monate: Einzugsfrist für die Erbschaftsteuerbefreiung bei Selbstnutzung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG)
  • 10 Jahre: Mindest-Selbstnutzungsdauer für Steuerbefreiung und Spekulationsfrist (§ 23 EStG)
⚠ Rechtlicher Hinweis Fristen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind zwingend und können bei Versäumnis zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Handeln Sie zeitnah und konsultieren Sie einen Fachanwalt für Erbrecht.

Erbschaftsteuer auf Immobilien 2026

Freibeträge und Steuersätze nach ErbStG (Stand 2026):

  • Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: Freibetrag 500.000 €, Steuerklasse I, Satz 7–30 % (§ 19 ErbStG)
  • Kinder / Stiefkinder: Freibetrag 400.000 €, Steuerklasse I, Satz 7–30 %
  • Enkel (Eltern verstorben): Freibetrag 400.000 €; sonst 200.000 €, Steuerklasse I
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Lebensgefährten: Freibetrag 20.000 €, Steuerklasse II/III, Satz 15–50 %

Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz (BewG) — dieser Steuerwert liegt häufig unter dem tatsächlichen Marktwert. Für Verkaufsentscheidungen und Erbauseinandersetzungen benötigen Sie jedoch den realen Marktwert.

Erbengemeinschaft: Was tun wenn mehrere Erben beteiligt sind?

Eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) kann über die geerbte Immobilie nur einstimmig verfügen — weder Verkauf noch Vermietung ist ohne alle Erben möglich. Einigen sich die Erben nicht, kann jeder Erbe die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) beantragen — dies führt in der Regel zu deutlich niedrigeren Erlösen als ein freihändiger Verkauf.

  • Empfehlung: Einigen Sie sich frühzeitig auf eine gemeinsame Strategie
  • Option: Auszahlung einzelner Erben durch die verbleibenden Miterben
  • Gallium Estate: Wir begleiten Erbengemeinschaften bei der Bewertung und einem geordneten Verkaufsprozess

FAQ: Geerbte Immobilie

F: Muss ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen?

A: Nein — es gibt keine gesetzliche Verkaufsfrist. Allerdings laufen laufende Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, ggf. Leerstandspflege) weiter. Eine zeitnahe Entscheidung ist wirtschaftlich sinnvoll.

F: Kann ich eine geerbte Immobilie steuerfrei verkaufen?

A: Ja — wenn der Erblasser die Immobilie vor mehr als 10 Jahren erworben hat (§ 23 EStG — Spekulationsfrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers) oder wenn die Immobilie im Todesjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt wurde. Im Einzelfall unbedingt steuerlichen Rat einholen.

F: Was ist das Haus beim Erbfall wert?

A: Das Finanzamt setzt einen Bewertungswert nach BewG fest. Für Erbauseinandersetzungen und Verkaufsentscheidungen ist der tatsächliche Marktwert entscheidend — nicht der Steuerwert. Gallium Estate UG erstellt eine kostenlose Marktwertanalyse.

Quellenangaben & Rechtsgrundlagen   ↗ § 13 Abs. 1 Nr. 4a + 4b ErbStG — Steuerbefreiung Familienheim (gesetze-im-internet.de) ↗ § 19, § 30 ErbStG — Steuersätze und Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de) ↗ § 21 EStG, § 7 EStG — Vermietung und AfA (gesetze-im-internet.de) ↗ § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte / Spekulationsfrist (gesetze-im-internet.de) ↗ § 1944 BGB — Ausschlagungsfrist (gesetze-im-internet.de) ↗ § 2032 BGB — Erbengemeinschaft (gesetze-im-internet.de) ↗ § 180 ZVG — Teilungsversteigerung (gesetze-im-internet.de) ↗ Bewertungsgesetz (BewG) — Immobilienbewertung für Erbschaftsteuer
Geerbte Immobilie am Niederrhein — Kostenlose Marktwertanalyse & Erstberatung Gallium Estate UG (haftungsbeschränkt)  ·  +49 155 11498119  ·  info@galliumestate.de
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