Haus verkaufen
bei Scheidung —
ohne zusätzlichen Stress.
Eine Trennung ist emotional belastend genug. Die gemeinsame Immobilie wird dabei oft zur größten Hürde. Ich begleite Sie diskret, neutral und lösungsorientiert — damit das Haus keine zusätzliche Konfliktquelle wird.
»Eine faire Lösung für beide Seiten ist möglich — wenn jemand neutral vermittelt.«
In welcher Situation
befinden Sie sich?
Jede Trennung ist anders. Hier die häufigsten Ausgangslagen, mit denen Eigentümer in Scheidung zu mir kommen.
Einvernehmliche Trennung
Beide Partner sind sich einig, das Haus zu verkaufen. Sie wollen einen fairen Erlös und einen reibungslosen Ablauf — ohne dass der Verkauf zum Streitpunkt wird.
Uneinigkeit über den Wert
Partner A will hoch ansetzen, Partner B schnell verkaufen. Eine neutrale Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage — und beendet den Streit über die Zahl.
Ein Partner will bleiben
Ein Partner möchte die Immobilie übernehmen und den anderen auszahlen. Ich ermittle den fairen Marktwert als Grundlage für den Auskauf.
Kinder im Haushalt
Stabilität für die Kinder hat Priorität. Ich unterstütze bei der Suche nach Lösungen, die einen sofortigen Umzug vermeiden — und trotzdem rechtlich sauber sind.
Diskrete Abwicklung
Sie möchten nicht, dass Nachbarn oder Bekannte von der Scheidung erfahren. Diskretion ist selbstverständlich — auch off-market Verkauf ist möglich.
Laufendes Scheidungsverfahren
Der Anwalt rät zum Verkauf noch während des Verfahrens. Ich kenne die Abläufe und arbeite eng mit Notaren und Anwälten zusammen.
* Kein Rechts- oder Steuerrecht — für verbindliche Auskunft bitte Anwalt/Steuerberater konsultieren.
Was Sie wissen sollten,
bevor Sie entscheiden.
Der Verkauf einer gemeinsamen Immobilie in der Scheidung berührt Fragen des Güterrechts, des Steuerrechts und oft auch des Familienrechts. Eine neutrale Bewertung und ein klarer Überblick helfen, Fehler zu vermeiden.
Ich liefere Ihnen eine fundierte Marktwerteinschätzung und koordiniere auf Wunsch Anwälte, Notare und Steuerberater — damit Sie nicht allein durch den Dschungel müssen.
- Kostenlose Marktwerteinschätzung in 48 Stunden
- Neutrale Bewertung — anerkannt von beiden Parteien
- Koordination mit Anwälten und Notaren
- Diskretion gegenüber Nachbarn und Bekannten
- Off-Market-Option wenn gewünscht
In 4 Schritten zur
einvernehmlichen Lösung.
Vertrauliches Gespräch
Ich höre zu — auch wenn nur ein Partner sich meldet. Vollständige Diskretion ist selbstverständlich. Telefonisch, persönlich oder per Video.
Neutrale Bewertung
Ich ermittle den Marktwert ohne Schönfärberei. Das Ergebnis ist für beide Parteien nachvollziehbar und kann als gemeinsame Grundlage dienen.
Lösungsstrategie
Verkauf, Auskauf, Weitervermietung — ich zeige alle Optionen mit Vor- und Nachteilen und helfe, eine Lösung zu finden, die beide Seiten akzeptieren können.
Saubere Abwicklung
Ich begleite den Verkauf oder Auskauf bis zum Notartermin. Kommunikation mit beiden Parteien — professionell, sachlich, ohne Eskalation.
Verkaufen, auszahlen
oder gemeinsam vermieten?
Es gibt keine universell richtige Antwort. Was passt, hängt von der finanziellen Situation, dem Einvernehmen und den Kindern ab.
Gemeinsam verkaufen
Ideal bei: Einvernehmen, Kapitalbedarf oder wenn keiner das Haus allein halten kann.
Ein Partner kauft aus
Ideal bei: Einem Partner mit guter Bonität und dem Wunsch zu bleiben.
Gemeinsam vermieten
Ideal bei: Guter Lage, Einvernehmen und keinem sofortigen Kapitalbedarf.
Teilungsversteigerung —
das sollten Sie wissen.
Wenn sich zwei Miteigentümer nicht einigen können, kann jeder von ihnen beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Haus wird dann zwangsversteigert — meist weit unter Marktwert.
Bevor es so weit kommt, gibt es fast immer einen besseren Weg. Als neutraler Makler bringe ich Struktur in die Situation — ohne Partei zu ergreifen und ohne emotionale Eskalation.
- Neutrale Marktwertermittlung als gemeinsame Basis
- Kommunikation mit beiden Parteien — auch getrennt
- Koordination mit Scheidungsanwälten
- Diskretion gegenüber dem sozialen Umfeld
- Schneller Abschluss wenn gewünscht
Teilungsversteigerung: Was droht
Wenn keine Einigung möglich ist, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen.
Der Erlös liegt in der Regel 20–40 % unter dem Marktwert. Beide Parteien verlieren.
Eine einvernehmliche Lösung — auch wenn sie Zeit kostet — ist fast immer deutlich besser.
Die Begleitung bei Trennung gibt es auch lokal fuer die Kernstaedte.
Wenn Sie nicht nur eine allgemeine Orientierung fuer den Scheidungsfall suchen, sondern die Einordnung fuer Ihren konkreten Markt, finden Sie hier die staedtebezogenen Einstiege mit lokaler Preis- und Lageargumentation.
Was Eigentümer in Scheidung
am häufigsten fragen.
Muss das Haus bei einer Scheidung verkauft werden?
Nicht zwingend. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Ein Partner kauft den anderen aus, das Haus wird verkauft und der Erlös geteilt, oder — seltener — es bleibt im gemeinsamen Eigentum. Was sinnvoll ist, hängt von der finanziellen Situation, dem Kindeswohl und dem Einvernehmen beider Parteien ab.
Was passiert, wenn einer nicht verkaufen will?
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann jeder Miteigentümer eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Das Ergebnis liegt meist 20–40 % unter dem Marktwert. Eine einvernehmliche Lösung ist fast immer besser — und ich helfe, sie zu finden.
Fällt beim Verkauf im Scheidungsfall Spekulationssteuer an?
Wenn die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz war oder zuletzt selbst bewohnt wurde, ist der Verkauf in der Regel steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer kann Spekulationssteuer anfallen. Ein Steuerberater sollte im Einzelfall hinzugezogen werden.
Was bedeutet Zugewinnausgleich bei einer Immobilie?
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird beim Scheidungsfall der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs hälftig ausgeglichen. Der aktuelle Marktwert der Immobilie ist dabei entscheidend — eine professionelle Bewertung schützt beide Seiten.
Wie läuft ein Hausverkauf bei laufendem Scheidungsverfahren ab?
Grundsätzlich können Sie die Immobilie auch während des Scheidungsverfahrens verkaufen — sofern beide Eigentümer zustimmen. Ich koordiniere den Prozess diskret und professionell, sodass der Verkauf nicht zur zusätzlichen Belastung wird.
Kann ich das Haus von meinem Partner/meiner Partnerin auskaufen?
Ja. Dazu benötigen Sie eine aktuelle Bewertung des Marktwerts, eine Finanzierungszusage der Bank sowie die notarielle Eigentumsübertragung. Ich unterstütze Sie bei der Bewertung und empfehle geeignete Finanzierungspartner.
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Sie müssen heute keine Entscheidung treffen. Ein erstes Gespräch gibt Ihnen Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie und die Optionen — diskret, ohne Druck und ohne Verpflichtung.
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